Betreuungs- u. Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI

Seit Januar 2015 bieten wir die Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI für alle Pflegebedürftigen mit einer Pflegestufe an. Für eventuelle Rückfragen sind wir für Sie telefonisch und persönlich erreichbar.